ist eine aktive Therapiemöglichkeit, bei der medizinische Trainingsgeräte und Zugapparate eingesetzt werden. Es handelt sich hierbei um ein für gesetzlich versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel (Aufnahme zum 01.07.2001 als Leistung nach § 124 SGB V in den Heilmittelkatalog), welches einer besonderen Zulassung für die anbietenden Praxen durch die Krankenkassen sowie einer speziellen Praxisausstattung mit Geräten bedarf. Gilt nicht für privat versicherte Patienten! Die können sich trotzdem ein KGG – Rezept vom Arzt verordnen lassen.
Für die Zulassung durch die Krankenkassen ist die Zertifizierung mindestens eines Physiotherapeuten im Gebiet der gerätegestützten Therapie unabdingbar. Die Fortbildung umfasst 40 Unterrichtseinheiten und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Verordnungsfähig ist die gerätegestützte Krankengymnastik für festgelegte Beschwerdebilder, denen primär eine Kräftigung der Muskulatur, aber auch die Proliferation und Differenzierung von Bindegewebszellen und somit auch des faszialen Systems zugeordnet wird. Dies inkludiert unter anderem Indikationsgebiete wie Bandscheibenschädigungen, Wirbelsäulen- Degenerationen, Rotatorenmanschettenrupturen, Instabilitäten, Impingements, Zustände nach Frakturen, Endoprothesen und Sehnen- und Bandverletzungen. Eine wichtige Ergänzung der Therapie bietet die KGG aber auch bei kardiovaskulären Dystonien (welche medikamentös eingestellt sind), während Chemotherapien, in der Behandlung der COPD oder aber auch in der Begleitung des Krankheitsbildes Diabetes mellitus. Somit dient die KGG nicht nur der Verbesserung oder auch der Normalisierung der Muskelkraft, der Kraftausdauer, der alltagsspezifischen Belastungstoleranz sowie der Normalisierung funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten des alltäglichen Lebens, sondern erstreckt sich in ihren Wirkungsfeldern auch in die Bereiche des pulmonalen und kardiovaskulären Stoffwechsels, der Verbesserung der hormonellen Response, der Verbesserung der psycho-emotionalen Lage des Patienten sowie der Automatisierung und Ökonomisierung der Bewegungsqualität.
Die Leistungsbeschreibung der gemeinsamen Rahmenempfehlungen fordern seitens der Leistungserbringer unter anderem das Erstellen eines individuellen Behandlungsplans, die Anleitung und kontinuierliche Aufsicht zur Korrektur der in Serien und Wiederholungen festgelegten Bewegungsabläufe und die Kontrolle des individuellen Trainingsplans. Vorgesehen ist die KGG als Gruppentherapie. Die Behandlung der Patienten muss jedoch nicht gleichzeitig beginnen und ist auf max. 3 Patienten festgelegt