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01. November 2024 | NEUIGKEITEN

Blankoverordnung Physiotherapie

Ab dem 1. November 2024 können Verordnende die sogenannte Blankoverordnungen für gesetzlich versicherte Patienteninnen und Patienten in der Physiotherapie ausstellen. Diese gilt für über 100 Schulter-Diagnosen aus der physiotherapeutischen Diagnosegruppe EX. Grundlage ist der „Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie“ inklusive der Anlagen.

Für einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum können Leistungserbringer damit bei der Therapiegestaltung frei entscheiden – über:

  • den Einsatz der Heilmittel (hierfür können die Heilmittel der Diagnose „EX“ verwendet werden)
  • die Therapiefrequenz zwischen den Terminen und
  • die Gesamtdauer der Therapie (max. 16 Wochen).

Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen dabei die Vorgaben des Ampelsystems beachten. Dieses soll eine unverhältnismäßige Mengenausweitung verhindern.