01. November 2024 | NEUIGKEITEN
Blankoverordnung Physiotherapie
Ab dem 1. November 2024 können Verordnende die sogenannte Blankoverordnungen für gesetzlich versicherte Patienteninnen und Patienten in der Physiotherapie ausstellen. Diese gilt für über 100 Schulter-Diagnosen aus der physiotherapeutischen Diagnosegruppe EX. Grundlage ist der „Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie“ inklusive der Anlagen.
Für einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum können Leistungserbringer damit bei der Therapiegestaltung frei entscheiden – über:
- den Einsatz der Heilmittel (hierfür können die Heilmittel der Diagnose „EX“ verwendet werden)
- die Therapiefrequenz zwischen den Terminen und
- die Gesamtdauer der Therapie (max. 16 Wochen).
Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen dabei die Vorgaben des Ampelsystems beachten. Dieses soll eine unverhältnismäßige Mengenausweitung verhindern.